Der Freihafen Triest

Der Freihafen Triest wurde vom österreichischen Kaiser Karl VI im Jahr 1719 erbaut und wurde stark von seiner Tochter Maria Theresa geprägt, die den Hafen von Triest zum Hafen des Österreichisch-Ungarischen Kaiserreichs weiterentwickelt hat.
In Folge des Pariser Friedensvertrages 1947 und des Memorandums von London 1954 erhielt der Hafen Triest offiziell den Status Freihafen. Bis heute sind die Besonderheiten und Vorteile, die sich aus der speziellen Rechtsprechung in Puncto Import, Export, Zollabwicklung und Steuerrecht in den fünf „Punti Franchi“ des Hafens ergeben, erhalten: Punto Franco Vecchio, Punto Franco Nuovo, Punto Franco Scali Legnami, Punto Franco Oli Minerali und Punto Franco Industriali.

Die zentralen Vorteile des Freihafens sind: 

  • Importwaren
    Importwaren können umgehend entladen werden - egal welcher Art, welchen Ursprungs oder welcher Bestimmung. Für die Entladung und den Umschlag werden keine besonderen Genehmigungen benötigt.
    Dokumente für Importabfertigung und Transit können umgehend erstellt werden und lassen einen sofortigen Weitertransport zum Bestimmungsort zu.
    Entladene Güter in Trieste, bestimmt für den Transit, sind von Zollabgaben befreit solange sie sich in der Freihafenzone befinden.
     
  • Exportwaren 

    Exportwaren werden bei ihrem Eintritt in den Freihafenbereich als bereits aus der EU ausgeführte Waren betrachtet. Befindet sich ein Container in der Freihafenzone und ist er bereits im Ursprungsland verzollt worden, kann er ohne besondere Genehmigungen verladen werden.
     
  • MwSt und Zahlungsbedingungen
    Für Güter, die über den Freihafen Trieste in die EU importiert werden, können Zölle und Einfuhrsteuern bis zu sechs Monate zurückgestellt werden. Die Gebühren hierfür sind sehr niedrig und betragen 50 Prozent des jeweils gültigen Euribor-Zinssatzes der Europäischen Zentralbank.
  • Maritime Abgaben 
    Im Freihafen Triest werden die maritimen Abgaben im Gegensatz zu anderen italienischen Häfen auf Basis eines besonders vorteilhaften Tarifs berechnet. 
     
  • Lagerung von Waren
    In der Regel müssen die Waren innerhalb von 45 Tagen nach Ankunft in einem Hafen einen Zollstatus erhalten (Import, Transit, Lager). Solange sie sich im Freihafen Triest befinden, können Waren ohne diesen Status allerdings auf unbestimmte Zeit und ohne Vorlage etwaiger Bürgschaften in den Lagerhäusern der Terminalbetreiber lagern.  
     
  • Schiffe
    Im Freihafen Triest genießen alle Schiffe, egal unter welcher Flagge sie fahren, automatisch die Vorteile eines reduzierten Gebührensystems und zahlen die gleichen   Hafengebühren.
     
  • IT System
    Der Freihafen Triest nimmt am CARGO – A.I.D.A.-System teil. Das System stellt u.a. allen nationalen und internationalen Logistikanbietern eine IT-Schnittstelle bereit, um online zusätzliche Informationen über Ihre Waren, auch im Hinblick auf den Zollstatus, zu erhalten. Auch hier werden alle Besonderheiten des Hafens Trieste berücksichtigt und gleichzeitig von einem von der lokalen Hafenbehörde betriebenem System garantiert.